Häufige Fragen


Antworten auf häufige Fragen zur Alzheimer-Krankheit und Demenz

Häufige Fragen und Antworten zur Alzheimer-Krankheit und Demenz

Demenz-Tagespflege Marion von Tessin Memory-Zentrum
Krankheitsbild

Was ist Demenz – und wie unterscheidet sie sich von normaler Vergesslichkeit?

Demenz, Alzheimer oder Vergesslichkeit: Was sind die Unterschiede?
Nicht jede vergessene Verabredung oder verlegte Brille ist ein Grund zur Sorge. Doch was genau ist Demenz – und wie lässt sie sich von altersbedingter Vergesslichkeit unterscheiden? Hier erklären wir verständlich die wichtigsten Unterschiede, häufige Formen der Demenz und was es mit Alzheimer auf sich hat.

Im Alter kann eine „normale Vergesslichkeit“ auftreten, die jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung des Alltags führt. Beispielsweise fällt ein Name nicht mehr ein, der Schlüssel wird verlegt oder Termine müssen aufgeschrieben werden. Im Alter nimmt oft die „Multitasking-Fähigkeit“ ab, man wird weniger flexibel oder braucht länger für schwierigere Aufgaben.

So eine Gedächtnisstörung ist noch kein Grund zur Beunruhigung. Nehmen die Beschwerden allerdings zu und treten häufiger Probleme im Kurzzeitgedächtnis oder Orientierungsstörungen auf, ist eine ärztliche Untersuchung und Abklärung der Ursachen notwendig. Auch Veränderungen in der Stimmungslage, im Verhalten oder in der Sprache sollten weiter abgeklärt werden. Es könnte sich dabei um ein dementielles Syndrom handeln, dessen Ursache herausgefunden werden sollte, denn es gibt auch gut behandelbare Ursachen (z. B. Stoffwechselstörungen, Vitaminmangel, Depressionen, Abflussstörung des Nervenwassers u. a.).

Bei Unsicherheit und Sorgen kann eine Untersuchung in jedem Fall sinnvoll sein, auch wenn es sich „nur“ um eine „normale Altersvergesslichkeit“ handelt. Eine Beurteilung im zeitlichen Verlauf kann helfen, eine Verschlechterung frühzeitig zu bemerken und ehestmöglich eine Behandlung einzuleiten.

  • der Unterschied zwischen normaler, altersbedingter Vergesslichkeit und Demenz besteht in der Schwere und der Auswirkung auf das tägliche Leben
  • es kommt nur zum gelegentlichen Vergessen, z.B. von Termin oder Namen
  • der Alltag bzw. die eigene Selbstständigkeit sind durch eine normale Vergesslichkeit nicht beeinträchtigt
  • bei einer Demenz schreiten die Symptome deutlich voran
  • bei einer Demenz nehmen die Alltagsfähigkeiten ab, z.B. entwickelt jemand Probleme zu kochen oder seine Finanzen selbständig zu regeln

Alzheimer-Demenz und andere Demenzerkrankungen
In Deutschland gibt es derzeit ca. 1,6 Millionen Demenz-Erkrankte, ca. zwei Drittel davon leiden an einer Alzheimer-Erkrankung, benannt nach dem Psychiater und Neuropathologen Alois Alzheimer. Die Symptome der Alzheimer- Demenz wie Gedächtnis-, Orientierungs-, Sprach- und Denkstörungen entstehen am ehesten durch den Untergang von Nervenzellen und Nervenzellkontakten im Gehirn, ausgelöst durch schädliche Eiweißablagerungen. Die genauen zugrundeliegenden Prozesse werden weiter erforscht. Im Frühstadium kann durch eine medikamentöse Behandlung ggf. eine Stabilisierung über einen gewissen Zeitraum erreicht werden, letztlich gibt es bisher jedoch noch keine ursächliche Therapie und somit Heilung. Als zweithäufigste Demenzform sind die sogenannten vaskulären Demenzen zu nennen, die durch Durchblutungsstörungen des Gehirns entstehen, z. B. nach einem Schlaganfall oder durch viele kleine Verschlüsse der Hirnarterien. Eine optimale Einstellung des Blutdrucks und von Blutzucker und Blutfettwerten ist prophylaktisch wichtig. Häufig besteht auch eine Mischung aus beiden Demenzursachen. Es gibt noch weitere seltenere Demenzformen, wie z. B. die frontotemporale Demenz, bei der eine Veränderung der Persönlichkeit, Veränderungen im Antrieb und der Sprache auftreten können. Bei der sogenannten Lewy-Körperchen- Demenz treten neben Gedächtnisstörungen oft Halluzinationen und im Verlauf Parkinson-Symptome auf. Wichtig ist, nach der Feststellung eines dementiellen Syndroms auf Ursachenforschung zu gehen, vor allem, um behandelbare Ursachen auszuschließen.

Diagnostik und Behandlung von Demenzerkrankungen in der Demenz-Tagesklinik
Erste Schritte

Wie erkenne ich erste Anzeichen von Demenz – und was sollte ich bei einem Verdacht tun?

Wenn sich das Verhalten eines nahestehenden Menschen verändert, fragen sich viele: Ist das noch normal oder schon ein erstes Anzeichen für Demenz? Wir zeigen, worauf Sie achten können, welche Frühwarnzeichen es gibt und was Sie tun sollten, wenn Sie unsicher sind.

  • oft entwickeln sich Symptome einer Demenz schleichend; erste Anzeichen können Gedächtnisstörungen sein, die meistens das Kurzzeitgedächtnis betreffen; Menschen vergessen dann z.B. Gespräche oder suchen wiederholt nach verlegten Gegenständen
  • es gibt Menschen, die Schwierigkeiten entwickeln, sich in vertrauter Umgebung zurechtzufinden
  • manchmal entwickeln sich auch Sprachstörungen; Menschen suchen dann z.B. nach Worten oder verlieren im Gespräch wiederholt den Faden
  • es kann auch vorkommen, dass sich das Verhalten und/oder die Stimmung ändert; es kommt dann z.B. zu depressiver Stimmung, Gereiztheit oder sozialem Rückzug

Das Demenzrisiko kann gesenkt werden, wenn z. B. Bluthochdruck, zu hohe Blutzucker- oder zu hohe Blutfettwerte gut behandelt werden. Eine regelmäßige sportliche Betätigung, gesunde Ernährung mit ausreichender Vitaminversorgung und geistige Aktivität können ebenso vorbeugend wirken. Eine gezielte Prävention durch Medikamente ist heutzutage noch nicht möglich.

  • eine erste Anlaufstelle kann das Aufsuchen der Hausarztpraxis oder einer neurologischen/psychiatrischen Praxis sein
  • nach der Durchführung eines kognitiven Kurztests sollte eine ausführlichere Abklärung in einer spezialisierten Gedächtnissprechstunde oder Gedächtnisambulanz erfolgen
  • abhängig von den Ergebnissen werden dann weitere Untersuchungen (z.B. Liquordiagnostik, nuklearmedizinische Untersuchungen) veranlasst

Es gibt unterschiedliche Kurztests, die man bei einem Demenzverdacht einsetzen kann:

  • Mini-Mental-Status-Test (MMST); es werden u.a. die Orientierung, die Merkfähigkeit, die Aufmerksamkeit und die sprachlichen Fähigkeiten getestet; unterhalb von 27 Punkten ist der Test auffällig
  • MoCA (Montreal Cognitive Assessment), etwas sensitiver als der MMST
  • Uhrentest, gibt Hinweise auf exekutive und visuokonstuktive Beeinträchtigen

Sollte der Kurztest auffällig sein, sollten ausführliche neuropsychologische Untersuchungen ergänzt werden (u.a. CERAD-Testung, DemTect, Trail-Making-Test)

Demenz-Therapie für Patienten in München
Beratung / Diagnose

Wo bekomme ich Beratung, wenn ich mir Sorgen wegen Demenz mache?

Eine kompetente und einfühlsame Beratung kann gerade zu Beginn sehr entlastend sein – sei es bei ersten Unsicherheiten oder bei konkretem Demenz-Verdacht. Hier erfahren Sie, wo Sie qualifizierte Hilfe finden, wie eine Demenz-Beratung abläuft und welche Fragen dort geklärt werden können.

  • für eine medizinische Beratung können Hausarztpraxen, neurologische und psychiatrische Praxen erste Anlaufstellen sein
  • Gedächtnissprechstunden und Gedächtnisambulanzen
  • Alzheimer-Gesellschaften
    Deutsche Alzheimer-Gesellschaft
    Lokale Alzheimer-Gesellschaften (z.B. Alzheimer Gesellschaft München e.V.)
  • für Beratung zum Thema Pflege, Rechtliches und Unterstützungsmöglichkeiten können Sozialdienste (z.B. in Gedächtnisambulanzen) und Demenzberatungsstellen (z.B. Caritas, AWO, Malteser) aufgesucht werden
  • Online-Beratung
    z.B. Websites der Alzheimer-Gesellschaften oder anderer Plattformen (z.B. Wegweiser Demenz oder
    Nationale Demenzstrategie

Der Ablauf einer Demenzberatung hängt von der Einrichtung ab, in der die Beratung erfolgt. Bei einem Erstgespräch im Marion von Tessin Memory-Zentrum z. B., bitten wir stets um die Begleitung durch Angehörige. Im Erstgespräch wird die Krankengeschichte des Patienten bzw. der Patientin erhoben. Dabei fragen unsere Ärzte nach dem Grund der Vorstellung, früheren Erkrankungen, Symptomen, Vorerkrankungen, familiären Krankheiten, Medikamenten, Lebensgewohnheiten und anderen Faktoren die die Gesundheit beeinflussen. Zusätzlich bitten wir den Angehörigen, um seine Einschätzung zum Patienten bzw. zu Patientin. Falls sich hier der V. a. eine demenzielle Entwicklung ergibt, erfolgt eine Blutentnahme sowie eine EKG- Untersuchung des Herzens. Bei einem zweiten Termin wird der Patient bzw. die Patientin neuropsychologisch untersucht. Ziel dieser Untersuchung mittels verschiedener Tests ist es, herauszufinden, ob und wie sich die Gehirnfunktionen verändert haben und welche konkreten kognitiven Beeinträchtigungen vorliegen. Die verschieden kognitiven Bereiche wie Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Sprache, Exekutivfunktionen und Wahrnehmung werden dabei getestet.

Marion von Tessin Memory-Zentrum
Beratung / Diagnose

Wie läuft eine Demenz-Diagnose ab – und was erwartet mich dabei?

Die Diagnose einer Demenz ist ein Prozess – medizinisch und auch emotional. Wir erklären, welche Schritte dazugehören, welche Untersuchungen durchgeführt werden und wie viele Termine in der Regel notwendig sind. So wissen Sie, was Sie erwartet und können sich gut vorbereiten.

Ablauf des Ersttermins

  • Zunächst erfolgt ein Anamnesegespräch (Fragen nach Symptomen, zeitlicher Ablauf der Symptomatik usw.) und wenn möglich ergänzend eine Fremdanamnese
  • Dann werden ein kognitiver Kurztest und eine neurologische Untersuchung durchgeführt
  • Am Ende wird die weitere notwendige Diagnostik besprochen (z.B. MRT, Liquordiagnostik usw.)

 

Dauer des Ersttermins: Ca. 60 – 90 Minuten
Benötigte Unterlagen: Eine Überweisung wird nicht zwingend benötigt.
Eine cranielle Bildgebung im Vorfeld ist nicht zwingend notwendig. Ggf. wird nach dem Termin eine cranielle Bildgebung veranlasst

Der Ablauf einer Demenzberatung hängt von der Einrichtung ab, in der die Beratung erfolgt. Bei einem Erstgespräch im Marion von Tessin Memory-Zentrum z. B., bitten wir stets um die Begleitung durch Angehörige. Im Erstgespräch wird die Krankengeschichte des Patienten bzw. der Patientin erhoben. Dabei fragen unsere Ärzte nach dem Grund der Vorstellung, früheren Erkrankungen, Symptomen, Vorerkrankungen, familiären Krankheiten, Medikamenten, Lebensgewohnheiten und anderen Faktoren die die Gesundheit beeinflussen. Zusätzlich bitten wir den Angehörigen, um seine Einschätzung zum Patienten bzw. zu Patientin. Falls sich hier der V. a. eine demenzielle Entwicklung ergibt, erfolgt eine Blutentnahme sowie eine EKG- Untersuchung des Herzens. Bei einem zweiten Termin wird der Patient bzw. die Patientin neuropsychologisch untersucht. Ziel dieser Untersuchung mittels verschiedener Tests ist es, herauszufinden, ob und wie sich die Gehirnfunktionen verändert haben und welche konkreten kognitiven Beeinträchtigungen vorliegen. Die verschieden kognitiven Bereiche wie Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Sprache, Exekutivfunktionen und Wahrnehmung werden dabei getestet.

  • eine erste Anlaufstelle sollte die Hausarztpraxis sein, wo meistens ein kognitiver Kurztest durchgeführt wird
  • alternativ kann auch ein Facharzt/eine Fachärztin für Neurologie oder Psychiatrie aufgesucht werden
  • zur weiteren Abklärung bei Demenzverdacht gibt es spezialisierte Gedächtnissprechstunden oder Gedächtnisambulanzen, in denen eine erweiterte Diagnostik durchgeführt wird
  • in Einzelfällen kann auch eine stationäre Abklärung auf einer neurologischen oder psychiatrischen Station in einer Klinik notwendig sein

Eine Demenz zu diagnostizieren, ist abhängig von der Art der Diagnose (z. B. vaskuläre Demenz, Demenz bei Alzheimer-Krankheit) und dem Stadium der Erkrankung. Generell lässt sich sagen, dass sich die Betroffenen immer früher im Verlauf der Erkrankung in ärztliche Behandlung begeben. Je mehr die einzelnen Untersuchungsergebnisse in eine diagnostische Richtung weisen, desto einfacher und damit meist auch schneller ist die Diagnose zu stellen.

Das ist sehr unterschiedlich, aber in der Regel sind mindestens 3 Termine notwendig (manchmal auch mehr, in einzelnen Fällen auch weniger)

Bei einer Demenzabklärung erfolgen mehrere Schritte. Wie bereits oben beschrieben gibt der Patient bzw. die Patientin im Rahmen der Eigenanamnese Auskunft über ihre Symptome und ihre Schwierigkeiten mit der Alltagsbewältigung. Im Rahmen der Fremdanamnese berichteten Angehörige oder enge Bezugspersonen über ihre Beobachtungen den Patienten oder die Patientin betreffend. Es folgt eine gründliche körperliche, neurologische und psychiatrische Untersuchung. Blutuntersuchungen helfen, andere mögliche Ursachen auszuschließen, z. B. Schilddrüsenstörungen, Vitaminmangel usw. Neuropsychologische Tests helfen kognitive Funktionen wie Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Sprache, Planungsfähigkeit standardisiert zu erfassen und vergleichbar zu machen. Um strukturelle Veränderungen im Gehirn zu erkennen nutzt man bildgebende Verfahren, z. B. Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT). Manchmal kann es sinnvoll sein, dass Nervenwasser im Rahmen einer Liquoruntersuchung auf Neurodegenerationsmarker (typische Eiweißablagerungen) zu untersuchen. Bei V. a. genetische Demenzerkrankungen können genetische Untersuchungen sinnvoll sein.

Marion von Tessin Memory-Zentrum
Behandlung

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es bei Demenz?

Auch wenn Demenz bislang nicht heilbar ist, gibt es doch zahlreiche therapeutische Ansätze, die die Lebensqualität verbessern und das Fortschreiten verlangsamen können. In diesem Bereich stellen wir Ihnen medikamentöse und nicht-medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten vor.

Selbstverständlich; in vielen Fällen können Medikamente eingesetzt werden, aber auch andere Therapien (z.B. Ergotherapie, Logopädie usw.)

Man unterscheidet zwischen nicht-medikamentösen und medikamentösen Behandlungsverfahren. Für jeden Einzelnen ergibt sich aus der individuellen Biografie, den vorliegenden Bedürfnissen und der Krankheitsgeschichte eine optimale Therapie.
Die Therapie einer Demenz ist abhängig von der Art der Diagnose (z. B. vaskuläre Demenz, Demenz bei Alzheimer-Krankheit) und den vorhandenen Symptomen. Es gibt nicht-medikamentöse Behandlungsverfahren (z.B. Gedächtnistraining) und pharmakotherapeutischen Optionen, Demenzerkrankungen zu behandeln.

Demenz-Tagespflege Marion von Tessin Memory-Zentrum
Betreuung

Wie kann die Betreuung von Menschen mit Demenz organisiert werden – zu Hause oder in einer Einrichtung?

Die Betreuung einer an Demenz erkrankten Person ist eine herausfordernde Aufgabe, bei der die Wahl der passenden Unterstützung essentiell ist. Ob die Betreuung zu Hause, in einer Tagespflege oder in einer stationären Einrichtung stattfindet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Versorgungsformen.

Viele Menschen wünschen sich, möglichst lange im eigenen Zuhause leben zu dürfen und einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden. Gerade bei einer Demenzerkrankung kann die Kombination aus ambulanter Hilfe zuhause und einer teilstationären Anbindung eine gute Lösung darstellen:

  • Ambulante und teilstationäre Versorgung
    So kann ein Pflegedienst bei der Grundpflege, der Medikamenteneinnahme, der Nahrungsaufnahme und der Haushaltsführung unterstützen. Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 2 ein gesondertes Budget für das teilstationäre Angebot der Tagespflege. Die Tagespflege-Einrichtungen können Menschen an festgelegten Tagen, meist unter der Woche, besuchen. In der Regel verfügen Tagespflege-Einrichtungen über einen Fahrdienst, der die Besucher:innen morgens zuhause abholt und nachmittags wieder zurück bringt. Der Besuch einer Tagespflege ermöglicht Menschen mit Demenz Orientierung durch einen strukturierten Tagesablauf. Wichtig sind geregelte Mahlzeiten und die Förderung des Austausches der Besucher:innen untereinander. Darüber hinaus gibt es auch Angebote wie Gedächtnistraining, das aktivierend wirken kann.
  • Stationäre Versorgung
    Wenn eine ambulante und teilstationäre Versorgung nicht ausreichend ist, kann eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim erfolgen. Für eine Aufnahme in einem Pflegeheim muss die Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Die Pflegeversicherung übernimmt in Abhängigkeit des Pflegegrades einen Teil der Kosten für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen. Meist müssen pflegebedürftige Personen aber einen Eigenanteil zahlen, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken.

Neben der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim gibt es auch andere Wohnformen wie z. B. die Versorgung in einer ambulant betreuten Demenz-Wohngemeinschaft. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Betreuungsangebote
Darüber hinaus können Betreuungsangebote, wie der Besuch eines ehrenamtlichen Helfers oder einer Helferin beim pflegebedürftigen Menschen Zuhause oder die Betreuung der pflegebedürftigen Person in einer Betreuungsgruppe in Anspruch genommen werden:

  • Ehrenamtlicher Helferkreis
    Der Vorteil eines ehrenamtlichen Helfers oder einer Helferin ist, dass dieses Angebot auch bei Menschen mit Mobiliätseinschränkungen stattfinden kann. Der Helfer oder die Helferin betreut die pflegebedürftige Person stundenweise daheim und geht dabei auf deren Interessen und individuelle Bedürfnisse ein.
  • Betreuungsgruppen
    Eine weitere Möglichkeit ist der Besuch einer Betreuungsgruppe, in der mehrere pflegebedürftige Menschen für einige Stunden betreut werden. In der Regel gibt es ein Programm bestehend aus gemeinsamen Kaffeerunden, sozialem Austausch und verschiedenen Aktivierungsangeboten, um die vorhandenen Fähigkeiten der Besucher:innen möglichst lange zu erhalten.

Ein positiver Effekt beider Angebote ist die zeitgleiche Entlastung pflegender Angehöriger. Generell ist es empfehlenswert sich vorab bei den oben genannten Diensten zu erkundigen, ob eine Abrechnung über den Entlastungbetrag ab Pflegegrad 1 möglich ist.

Demenz-Tagespflege Marion von Tessin Memory-Zentrum
Angehörige

Welche Unterstützung können pflegende Angehörige von Demenz-Erkrankten erhalten?

Der Umgang mit der Demenzerkrankung kann eine herausfordernde und verantwortungsvolle Aufgabe für Angehörige sein. Es gibt Hilfe und Beratung durch verschiedene Institutionen.

Viele pflegebedürftige Menschen haben das Bedürfnis möglichst lange im eigenen Zuhause leben zu können. Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag können pflegende Angehörige Entlastung bei ihrem wertvollen Engagement erhalten. Unterschieden werden Angebote zur Entlastung im Alltag, Betreuungsangebote und Angebote zur Entlastung von Pflegenden:

Unter die Entlastungsangebote fallen beispielsweise Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Alltagsbegleiter: innen

Die Aufgabe von Alltagsbegleiter:innen ist es, die betroffene Person beim Umgang mit allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags zu unterstützen. So geben Alltagsbegleiter:innen dem pflegebedürftigen Menschen Hilfestellungen z. B. beim Einkaufen und Kochen oder begleiten sie zu Behörden. Ziel dabei ist es, den Menschen in seiner Selbstständigkeit zu fördern.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Hilfeleistungen wie z. B. die Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Wäschepflege in Kombination mit stundenweiser Betreuung, Begleitung bei Spaziergängen, Begleitung zu Ärzten und Behörden sowie Unterstützung beim Schriftverkehr.

Entlastung von der Pflegesituation kann man beispielsweise auch in Angehörigengruppen erfahren. Hier können sich Angehörige mit Menschen austauschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Die Gruppe bietet Raum Belastungen anzusprechen und Erfahrungen zu teilen. Angehörigengruppen zeigen, dass man mit den eigenen Fragestellungen nicht alleine ist. Meist werden Angehörigengruppen von einer Fachkraft geleitet, die moderiert und Impulse von außen zum Krankheitsbild und zum Umgang mit dem Betroffenen geben kann.

Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz

Der Umgang mit Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, erfordert viel Einfühlsamkeit, Geduld und eine respektvolle Haltung gegenüber der betroffenen Person. Die mit der Erkrankung einhergehenden Veränderungen sind auch für das Umfeld, die An- und Zugehörigen oft sehr belastend. Daher ist das Hinzuziehen von Hilfen ratsam.

Oftmals führen Einschränkungen der Merkfähigkeit und der Orientierung bei den Menschen zu großer Unsicherheit, Hilflosigkeit und einem starken Kontrollverlust, was sich in Verzweiflung, Trauer, Wut und Aggressivität äußern kann. Hierbei ist es hilfreich, wenn sich Angehörige und Begleitpersonen ruhig verhalten, Verständnis für die aufkommenden Gefühle zeigen und in kurzen und klaren Sätzen sprechen. Es ist wichtig, nicht zu viele Informationen in kurzer Zeit zu vermitteln, sondern die Aufmerksamkeit auf eine wesentliche Sache zu lenken. Zudem ist es ratsam ein Korrigieren zu vermeiden und der Person durch offene Fragen dabei zu helfen sich zu erinnern, ohne zu drängeln. Wenn Ereignisse durcheinandergebracht werden, ist es gut zuzuhören und dem Gegenüber auf der emotionalen Ebene Verständnis entgegenzubringen.

Demenz-Tagespflege Marion von Tessin Memory-Zentrum
Angehörige

Welche Leistungs-Ansprüche haben Menschen mit Demenzerkrankung?

Pflegebedürftige können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, wenn deren Pflegeleistungen sowie ihr Einkommen und Vermögen bzw. das der zum Unterhalt verpflichteten Personen nicht ausreichen, um den Gesamtpflegebedarf zu decken.

Leistungen der Hilfe zur Pflege umfassen z. B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, sowie die stationäre Pflege. Beantragt werden kann Hilfe zur Pflege bei der Behörde des entsprechenden Bezirkes. Für München ist der Bezirk Oberbayern Ansprechpartner.

Die Pflegeversicherungen bieten finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Alter auf Pflege angewiesen sind. Sie umfasst verschiedene Leistungen wie häusliche Pflege, stationäre Pflege in Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre Pflege. Je nach Pflegegrad werden die Leistungen z. B.  in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmitteln gewährt.

Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden.

Weitere Informationen zu den Pflegeleistungen der Pflegeversicherung findet man auf den Webseiten der Pflege- und Krankenkassen sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Pflegebedürftige können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, wenn deren Pflegeleistungen sowie ihr Einkommen und Vermögen bzw. das der zum Unterhalt verpflichteten Personen nicht ausreichen, um den Gesamtpflegebedarf zu decken.

Leistungen der Hilfe zur Pflege umfassen z. B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, sowie die stationäre Pflege. Beantragt werden kann Hilfe zur Pflege bei der Behörde des entsprechenden Bezirkes. Für München ist der Bezirk Oberbayern Ansprechpartner.

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern an pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Nach Antragstellung beim Bayerischen Landesamt für Pflege erhalten die Pflegebedürftigen eine jährliche Zahlung von 1.000 €. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Die leistungsempfangende Person darf entscheiden, ob sie das Landespflegegeld nutzt, um sich selbst etwas Gutes zu tun oder, um ihren pflegenden An- und Zugehörigen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.

Demenz-Tagespflege Marion von Tessin Memory-Zentrum
Rechtliches

Rechtliche Vorsorge – was versteht man unter einer geregelten Vorsorge?

Eine geregelte Vorsorge kann von unschätzbarem Wert sein, wenn Menschen aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung, wie z. B. einer fortschreitenden Demenz, in die Lage kommen, nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig zu sein. Es ist wichtig, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen und eine oder mehrere Vertrauensperson(en) zu bestimmen, die im Bedarfsfall die Angelegenheiten im Sinnes der betroffenen Person regeln dürfen.

Dafür kann jeder Mensch eine Vorsorgevollmacht erstellen, in der die bevollmächtigte(n) Person(en) festgelegt werden.. Dieser Schritt ist wesentlich, da An- und Zugehörige kein automatisches Vertretungsrecht haben. Auch das Notvertretungsrecht erlaubt Ehepartnern nur für maximal sechs Monate, die Gesundheitssorge zu übernehmen und ersetzt keine Vollmacht. Bevollmächtigte dürfen z. B. von Ärzten Auskünfte über den Gesundheitszustand des Patienten erhalten und in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden. Zudem können sie Anträge bei Krankenkassen und Behörden stellen, einen Pflegedienst oder einen Platz in einem Pflegeheim organisieren und die Finanzen des Vollmachtgebers regeln.

Mit einer Patientenverfügung kann man die eigenen Vorstellungen zur medizinischen Behandlung am Lebensende festlegen. Es soll sichergestellt werden, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. In der Patientenverfügung kann man individuell regeln, in welchen konkreten Krankheitssituationen medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Dies betrifft z. B. lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen sowie künstliche Ernährung. Es ist ratsam, eine Patientenverfügung mit einem Arzt oder einer Ärztin Ihres Vertrauens zu besprechen.

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Wertschätzung & Herzlichkeit für Menschen mit Gedächtnisstörungen und Demenzen

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