Pflegeversicherung

Sozialversicherung, die Leistungen zur Unterstützung der Pflege von (Demenz-) Kranken finanziert. Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss die Pflegebedürftigkeit anerkannt werden. Dies erfolgt auf Antrag des Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). 

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Wertschätzung & Herzlichkeit für Menschen mit Gedächtnisstörungen und Demenzen

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