Sozialversicherung, die Leistungen zur Unterstützung der Pflege von (Demenz-) Kranken finanziert. Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss die Pflegebedürftigkeit anerkannt werden. Dies erfolgt auf Antrag des Versicherten durch Begutachtung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
